30er Zonen gelten immer!
Bereits 2017 haben wir für die Siedlungsbereiche im Gemeindegebiet 30er Zonen verordnet.
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass sich sehr wenige AutofahrerInnen an die Beschränkungen halten.
Immer wieder wird mit der Gefahr für Kinder argumentiert. Genau hier wollen wir ansetzen:
Liebe AutofahrerInnen! Kein Weg kann noch so wichtig sein, als es das Leben unserer Mitmenschen ist. Bedenken Sie, dass ein Aufprall eines Kinderkopfes auf ihrer Motorhaube immer tödlich enden kann.
Werden Sie sich wieder Ihrer Verantwortung bewusst, nicht erst dann, wenn es zu spät ist. Im Sinne eines guten Miteinanders ersuchen wie Sie alle, sich an die verordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten und gerade zum Schutz unserer Kleinsten mit guten Beispiel voran zu gehen!
Hundeabgabe - Hundemarke ist Pflicht!
Immer mehr Menschen entscheiden sich, in ihrer Familie auch einen Hund zu halten.
Wir sehen das daran, dass auch unser Hundeauslaufplatz immer stärker genutzt wird. Wir möchten unsere HundebesitzerInnen darüber informieren, dass lt. Verordnung des Gemeinderats vom 13.12.2001 (§ 10 Abs. 2) Hunde, die älter als drei Monate sind, außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften mit einer gut sichtbar befestigten gültigen Hundemarke zu versehen sind.
Diese Hundemarke erhalten Sie auf der Gemeinde, bei Anmeldung des Hundes (§ 9 Abs. 1)
Wird ein Hund ohne diese Hundemarke angetroffen so ist dies lt. Hundeabgabengesetz strafbar und mit einer Strafe bis zu 360 EURO bedroht.