amtliche Mitteilungen

Kundmachung integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „St. Ulrich Nordwest“

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Zahl: 186/2/2011-II
Maria Rain am Dienstag, 14. Mai 2013

 

K  U  N  D  M  A  C  H  U  N  G

Die Gemeinde MARIA RAIN beabsichtigt gemäß §§ 31a und 31b des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995, LGBl. 23 i.d.F., LGBl. Nr. 88/2005, für unten angeführte Grundstücke

die Umwidmung der Teilflächen der Parzellen 330, 336/3 und 331 der KG Toppelsdorf im Gesamtausmaß von ca. 10.010 m² von derzeit Grünland - Land- und Forstwirtschaft in Bauland Dorfgebiet,

 

die Umwidmung der Teilflächen der Parzellen 330, 336/3, 978, 336/4, 337 und 354 der KG Toppelsdorf im Gesamtausmaß von ca. 4.550 m² von derzeit Grünland - Land- und Forstwirtschaft in allgemeine Verkehrsfläche und

 

die Umwidmung der Teilflächen der Parzellen 327/56, 327/58, 327/60, 327/65 der KG Toppelsdorf im Gesamtausmaß von ca. 970 m² von derzeit Bauland Dorfgebiet in allgemeine Verkehrsfläche.

Sowie die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung

 

„St. Ulrich Nordwest“

zu erlassen.

Für die genannten Grundstücke und die Flächen der Parzellen 327/60-Teil, 327/58-Teil, 327/61-Teil, 327/56-Teil und 327/65-Teil, alle KG Toppelsdorf im Ausmaß von ca. 2.530 m², sind im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Maria Rain als Bauland – Dorfgebiet festgelegt

Der Verordnungsentwurf sowie die zugehörige zeichnerische Darstellung liegen im Gemeindeamt Maria Rain in der Zeit vom 15. Mai 2013 bis 13. Juni 2013 jeweils an Werktagen (außer Samstag) von 08 Uhr 00 bis 12 Uhr 00 und von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr 00 (an Freitagen
08 Uhr 00 bis 12 Uhr 00) zur allgemeinen Einsicht auf.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, beim Gemeindeamt Maria Rain schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Frist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

der Bürgermeister:

 Franz RAGGER

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Stellungskundmachung 2013 - Militärkommando Kärnten

M i l i t ä r k o m m a n d o K ä r n t e n

Ergänzungsabteilung: 9020 KLAGENFURT am Wörther See, Windisch-Kaserne, Rosenbergstraße 1-3

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 0800 bis 1400 Uhr

Telefon: 050201/70-41423 Fax: 050201/70-17413 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

STELLUNGSKUNDMACHUNG 2013 Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des

G E B U R T S J A H R G A N G E S 1 9 9 5

sowie alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, gemäß dem unten angeführten Plan der Stellung zu unterziehen.

Österreichische Staatsbürger des Geburtsjahrganges 1995 oder eines älteren Geburtsjahrganges, bei denen die Stellungspflicht erst nach dem in dieser Stellungskundmachung

festgelegten Stellungstag entsteht, haben am 04.12.2013 zur Stellung zu erscheinen, sofern sie nicht vorher vom Militärkommando persönlich geladen

wurden. Für Stellungspflichtige, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, gilt diese Stellungskundmachung nicht. Sie werden gegebenenfalls gesondert zur

Stellung aufgefordert.

Stellungskundmachung

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